Schulprofil
- Es gibt 14 Regelklassen
- Davon werden 8 Klassen als Integrationsklassen geführt
- Eine „Time out Gruppe“ ist im Schulverband integriert
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25 Kinder sind mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf bescheidet
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2 Kinder werden aufgrund ihrer Autismus-Spektrum-Störung durch eine Schulassistenz begleitet
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2 Kinder werden pflegerisch-helferisch begleitet
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55 Kinder haben einen außerordentlichen Status und werden entsprechend ihrer Sprachkenntnisse speziell gefördert und unterrichtet
- Kinder aus 35 unterschiedlichen Nationen besuchen unsere Schule
- Insgesamt sind an der Schule 7 verschiedene Religionen vertreten
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Am Nachmittag beleben 6 Gruppen der GTS (Ganztägig geführte Schule) die für sie adaptierten Räume, Gänge, den Turnsaal, Speiseraum und den neu errichteten Spielplatz.
„Pädagogik ist kein Konzept, Pädagogik ist eine Haltung“
Mit diesem Leitgedanken arbeiten wir an unserer Schule, deren Schwerpunkte von Inklusion, Integration und Diversität geprägt sind.
Differenzierte und individualisierte Angebote sind eine Selbstverständlichkeit für den Unterricht und den Alltag an der Schule. Das Kollegium hat sich das Ziel gesetzt, die ihm anvertrauten Schülerinnen und Schüler in ihrem Entwicklungs– und Leistungsstand so zu fördern, dass ihre kognitiven, sozialen und methodischen Kompetenzen nach Kräften entwickelt werden. Sie sorgen für ein Lern- und Schulklima, in dem sich alle wohlfühlen können.
Als Schule nehmen wir im Rahmen von Schulentwicklung am Projekt „respectful2gether“ teil (gestartet im Sommersemester 2019/20). In der Leitbildentwicklung soll unter anderem die „Neue Autorität“ am Standort implementiert werden.
Bemerkenswert sind die Zusammenarbeit und der Zusammenhalt im Kollegium. Alle zusammen sind bereit für das Wohl der Schulgemeinschaft und darüber hinaus zu arbeiten, zu helfen und zu unterstützen.
Allgemeines
- Die Rechte und Pflichten von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern und auch von Erziehungsberechtigten sind in den Schulgesetzen definiert (siehe Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 24. Juni 1974 betreffend die Schulordnung auf Grund der §§ 43 bis 50 des Schulunterrichtsgesetzes). Diese rechtlichen Bestimmungen sind verpflichtend und müssen auch von den Schulpartnern eingehalten werden. Neben dieser verpflichtenden Grundlage, die bestimmte Bedingungen des Schulbetriebes allgemein sichert, gelten für die VS 6 Villach Auen noch folgende standortspezifische, hausinterne Regelungen:
- Einlass in das Schulhaus ist um 7:30 Uhr; ab diesem Zeitpunkt werden die Kinder von den LehrerInnen beaufsichtigt.
- Die Eltern werden ersucht, die Kinder so zeitgerecht von daheim wegzuschicken, dass sie nicht zu lange vor dem Schulhaus warten müssen, bzw. dass sie rechtzeitig zum Unterricht kommen.
- Weiters werden die Eltern gebeten, sich von ihren Kindern vor dem Schulhaus zu verabschieden und die Kinder nach dem Unterricht auch vor dem Schulhaus wieder zu empfangen. Die Kinder werden von den LehrerInnen beim Eingangstor (Haupteingang) entlassen.
- Um 7:45 Uhr beginnt der Unterricht.
Unterrichtszeiten
- Stunde 07:45 – 08:35 Uhr
- Stunde 08:35 – 09:25 Uhr
Große Pause
- Stunde 09:40 – 10:30 Uhr
- Stunde 10:30 – 11:20 Uhr
5 Minuten-Pause
- Stunde 11:25 – 12:15 Uhr
- Stunde 12:15 – 13:05 Uhr
5 Minuten-Pause
- Stunde 13:10 – 14:00 Uhr
Die Eltern werden darauf aufmerksam gemacht, dass das Halten und Parken auf den Parkplätzen auf unserem Schulgelände an Schultagen zwischen 7:00 und 14:00 Uhr verboten ist. Wir ersuchen dringend, diese Verordnung einzuhalten, da es bei Zuwiderhandlung allenfalls auch zu Abstrafungen durch die Exekutive kommt.
Das Betreten des Schulhauses ist für Schüler / Schülerinnen und Eltern ausnahmslos beim Haupteingang gestattet.
VERHALTENSVEREINBARUNG
An unserer Schule hat Soziales Lernen hohe Priorität. Ein höflicher, respektvoller und freundlicher Umgang ist unser festgeschriebenes Ziel. Nur so können soziale Interaktionen und gemeinsames Lernen funktionieren und die „Freude an Schule“ aufrecht bleiben.
Daher gelten an unserer Schule folgende
Verhaltensvereinbarungen:
- Wir grüßen einander.
- Wir sind pünktlich.
- Wir gehen freundlich und höflich miteinander um.
- Wir verwenden keine Schimpfwörter, sondern sprechen respektvoll miteinander.
- Wir unterstützen und helfen uns gegenseitig.
- Wir lösen Konflikte niemals durch Gewalt.
- Wir tun niemandem weh.
- Wir schließen niemanden aus.
- Wir gehen achtsam mit allen Dingen um.
- Wir halten die Klasse, das Schulhaus und den Pausenhof sauber.
Verstöße gegen diese Verhaltensvereinbarungen werden nicht toleriert. Wer sich nicht daran hält, handelt gegen gemeinsam beschlossene Regeln und Ziele. Je nach Inhalt und Schwere des Regelverstoßes werden von den Pädagog*innen diese Maßnahmen angewandt:
- Nachdenkkarte
- Token-System (ein Punktesystem)
- Friedenstreppe
Ist Gefahr im Verzug, muss das Kind vom Erziehungsberechtigten umgehend abgeholt werden und eine Suspendierung wird angedroht. Bei wiederholten Verstößen (körperlichen und/oder verbalen Übergriffen) muss das Kind ebenfalls umgehend vom Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Sollte sich das Verhalten weiterhin nicht bessern, werden nachfolgende Schritte eingeleitet:
- Androhung auf Suspendierung
- Suspendierung
- Androhung auf Ausschluss
- Ausschluss
Diese Vereinbarungen und Maßnahmen gelten sowohl während des Schulbetriebes als auch in der Nachmittagsbetreuung.